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Versicherungs abwicklung

Nach einem Verkehrsunfall können Schäden unterschiedlichster Art an einem Fahrzeug auftreten. Bei leichten Karambolagen sind es meistens nur Karosserieschäden. Diese lassen sich recht schnell beheben. Bei einem heftigen Aufprall kann aber auch das gesamte Chassis des Fahrzeugs verziehen. Das ist dann schon ein sehr großer Schaden. Bei der Begutachtung eines Unfallschadens lässt sich recht genau feststellen, ob sich eine Instandsetzung lohnt oder ob diese den aktuellen Wert des Fahrzeugs deutlich übersteigen würde.

Deshalb bieten wir auch sogenannte Zeitwertreparaturen an. Diese werden auf keinen Fall teurer als der Gesamtwert des Fahrzeugs. Welche Reparaturen an Ihrem Fahrzeug anfallen und wie hoch die Kosten dafür ausfallen, wird in jedem Einzelfall geprüft. Haben Sie den Unfall nicht selbst verschuldet, kommt ohnehin die Fahrzeugversicherung des Unfallverursachers für den Schaden auf, der an Ihrem Auto entstanden ist. Die komplette Abwicklung mit der Versicherung übernehmen wir für Sie.

Haben Sie einen Unfall verursacht, können Sie eventuell ebenfalls einen Teil der entstandenen Kosten von Ihrer Versicherung erstattet bekommen. Haben Sie eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, kommt diese für Glasschäden auf. Sollte eventuell ein Scheibentausch anstehen oder sind die Gläser der Scheinwerfer beschädigt, können Sie diese Schäden bei Ihrer Versicherung geltend machen. Sollten Sie eine Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben, kommt diese auch für alle weiteren Unfallschäden auf. Sie müssen dann eventuell einen Eigenanteil bezahlen. Vor einem Reparaturauftrag sollten Sie deshalb unbedingt mit Ihrer Fahrzeugversicherung Kontakt aufnehmen. Nachträglich wird meistens nichts erstattet.